Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und unserer bisherigen Erfahrung kann man ganz klar sagen: „Ja, der Wechsel des Anbieters ist sicher!“
Der Gesetzesgeber hat die Grundlagen für den liberalisierten Energiemarkt eindeutig festgeschrieben. Hierbei sind vor allem mit der Grundversorgungspflicht(§36) und mit den Bestimmungen zu den Energielieferverträge mit Haushaltskunden(§41) sowie mit den Bestimmungen zur Ersatzversorgung mit Energie(§38) die Verbraucherrechte stark berücksichtigt worden (s. Gesetzestext unten).
Für den Energiekunden ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
- Möglichkeit des Anbieterwechsels
- Kostenloser Anbieterwechsel
- Versorgungssicherheit bei Anbieterwechsel
- Grundversorgungsrecht durch den lokalen Energieversorger
- Verbraucherrecht der Ersatzversorgung bei Ausfall des Versorgers
- Informationsrecht über Tarifpreise, Kosten für Wartung und Service
- Kennzeichnungspflicht für Strom
- Transparenz der Stromrechnung